Wissen
Strafanzeige nach einem Hackerangriff als TOM
Wenn bei einem Hackerangriff persönliche Daten betroffen sind, muss in der Regel die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 33 DSGVO informiert werden. Der Verantwortliche ist verpflichtet, unverzüglich – normalerweise innerhalb von 72 Stunden – die Art der Datenverletzung, den Umfang der betroffenen Informationen und mögliche Folgen offenzulegen. Außerdem muss er erklären, Read more…