Ab dem 01.01.2023 müssen Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten entlang ihrer eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich verfolgen. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gilt diese Pflicht ab dem 01.01.2024.

Zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten ist eine rückblickende als auch vorausschauende Betrachtung der Mitarbeiterzahl der Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland notwendig. In Leiharbeit Tätige mit einer Einsatzdauer von mehr als sechs Monaten sind hierbei zu berücksichtigen.

Unternehmen, die dem LkSG unterfallen, haben ein angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren bzw. mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Beschwerdestelle Lieferkettengesetz

Intelli Revolution unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG und kann als Annahmestelle zum Beschwerdeverfahren beauftragt werden.

Unsere Tätigkeiten:

  • Entgegennahme einer Beschwerde durch unsere Ombudspersonen
  • Versenden einer Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person
  • Weiterleitung der Beschwerde an das beauftragende Unternehmen, ggf. in anonymisierter Berichtsform
  • ggf. weitere Korrespondenz mit der hinweisgebenden Person zur Klärung von Rückfragen
  • Rückmeldung an die hinweisgebende Person

Bei Bedarf stellen wir zudem unsere Meldekanäle zur Verfügung.