LinkedIn nutzt europäische Nutzerdaten seit dem 3. November 2025 für das Training seiner KI-Systeme. Dieser Schritt führt zu Debatten über den Schutz personenbezogener Daten und Ethikfragen. Das Unternehmen begründet diese Nutzung mit dem „berechtigten Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit folgt LinkedIn der Argumentation von Meta und einer Entscheidung der irischen Datenschutzkommission, die im Eilverfahren auch durch das OLG Köln bestätigt wurde.
Nutzer können dieser Datennutzung widersprechen. Man findet diese Option in den Einstellungen unter „Datenschutz → Daten für generative KI“. Dort kann man den bereits aktiven Schalter ausschalten. Wichtig ist: Der Widerspruch gilt nur für die Zukunft. Daten, die schon verwendet wurden, bleiben in den Trainingsprozessen.
Aus Sicht des Datenschutzes ist diese Lösung problematisch. LinkedIn geht mit der Widerspruchsoption über die Vorgaben des Art. 21 DSGVO hinaus. Dennoch ist sie kein wirklicher Schutz. Wer nichts tut, stimmt automatisch zu. Es handelt sich um ein „Opt-out“, nicht um ein „Opt-in“. Es bleibt zudem offen, welche Daten genau einfließen. Insbesondere ist unklar, ob sensible Infos aus Nachrichten oder Beiträgen betroffen sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Beschäftigte sollten über die neuen Bedingungen informiert und sensibilisiert werden. Wer LinkedIn beruflich nutzt, sollte prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und welche Inhalte er oder sie teilt. Marketingabteilungen sollten einen neuen Fokus legen auf Profilpflege und Umgang mit personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken.
Der Fall zeigt einmal mehr: Zwischen Innovation und Datenschutz liegt ein schmaler Grat. Und der EuGH wird vermutlich erst in einigen Jahren klären, wie weit das „berechtigte Interesse“ beim KI-Training tatsächlich reicht.