Beschäftigtendaten im Konzern
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten innerhalb eines Konzerns ist in der Praxis weit verbreitet, aber rechtlich gesehen, kann es ganz schön knifflig werden. Auch wenn Unternehmen organisatorisch miteinander verbunden sind, gelten sie datenschutzrechtlich als eigenständige Verantwortliche. Ein echtes „Konzernprivileg“ gibt es in der DSGVO nicht. Das bedeutet, dass jede Weitergabe von personenbezogenen Beschäftigtendaten zwischen den Konzerngesellschaften eine eigene Rechtsgrundlage benötigt. Oft wird dafür Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) herangezogen. Dabei ist jedoch Read more



