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Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft – Unternehmen sollten schnell handeln
Nach langer Verzögerung wurde am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz vom Bundesrat zugestimmt und damit die EU-Whistleblower fast anderthalb Jahre zu spät umgesetzt. Am 2. Juli 2023 tritt das Gesetz in Kraft und Unternehmen ab 250 Beschäftigten sind dann verpflichtet, eine interne Hinweisgebermeldestelle zu betreiben. Unternehmen ab 50 Beschäftigten bleibt Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Die interne Hinweisgeber Meldestelle Eine interne Hinweisgebermeldestelle bietet Unternehmen die Möglichkeit, Meldungen von Verstößen oder Fehlverhalten von Beschäftigten oder Read more…