Die Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber ist in jedem Fall günstiger als keines einzurichten. Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten oder diese nicht betreiben, müssen mit Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.
Zudem sollte es im Interesse Ihres Unternehmens liegen, ein Whistleblower dazu zu motivieren, sich über Ihre interne Meldestelle und nicht gleich an die externe Meldestelle oder gar an die Öffentlichkeit zu wenden. Der Grund: Die finanziellen Risiken bei einem handfesten Skandal, der durch die Medien geht, sind in der Regel erheblich.
Finden Sie heraus, welche unserer Hinweisgeber-Lösungen zu Ihrem Unternehmen passen. Hier finden Sie die Preise für unsere Meldestelle mit digitalem Hinweisgebersystem und Ombudsperson, welche auch die Anonymität des Whistleblowers sicherstellt.
Sie betreiben bereits eine interne Meldestelle und benötigen noch eine Ombudsperson für das Monitoring Ihrer Kanäle und persönliche Treffen mit dem Whistleblower? Dann entscheiden Sie sich für unser Paket „Ombudsperson für bestehende Meldekanäle“.
Mit der individuellen Sachverhaltsaufklärung der eingegangenen Hinweise können Sie uns gesondert beauftragen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Hinweisgebersystem einfach integriert
Unser Hinweisgebersystem lässt sich im Handumdrehen an jeder Stelle in Ihre bestehende Internetseite integrieren. Verlinken Sie hierfür einfach unsere Hinweisgeber Meldestelle (www.hinweisgebermeldestelle.de) an der gewünschten Stelle Ihrer Homepage.
Sie haben noch Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)? Wir liefern Ihnen die Antworten.
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