Meta plant, Beiträge, Fotos und Kommentare künftig als Trainingsdaten für ihre eigenen KI-Systeme zu verwenden – und das schließt auch ältere Inhalte ein. Der Konzern stützt sich bei der Datenverwertung auf das „berechtigten Interessen“ und fragt nicht aktiv nach Ihrer Einwilligung. Eine ausführliche Datenschutzerklärung, die diese Vorgehensweise erklärt, bleibt jedoch aus. Nutzer haben das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen: Bis zum 27. Mai 2025 können Sie ein Online-Formular für Facebook oder für Instagram ausfüllen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre öffentlichen Posts in den Meta-Modellen landen.
Für Unternehmen, Behörden, Vereine und Selbständige ist die Situation besonders heikel: Geschäftliche Social-Media-Profile enthalten oft Inhalte Dritter, z.B. lizenzierte Stockfotografie, Bilder von Mitarbeitenden oder Fotos von Veranstaltungen, auf denen Personen als Beiwerk abgebildet sind. Meta führt diese Inhalte ohne gesonderten Widerspruch der Profilinhaber der KI-Nutzung zu, was gegen vertragliche Lizenzbedingungen, Einwilligungen oder gesetzliche Schutzpflichten verstoßen kann. Ob eine Schutzpflicht greift, hängt davon ab, ob Ihre Vertragspartner oder die abgebildeten Personen mit einer solchen Datenverwendung rechnen mussten. Stockbildagenturen, deren Lizenzen den Einsatz in sozialen Medien ausdrücklich abdecken, haben das Risiko in der Regel akzeptiert. Bei Beschäftigten und Veranstaltungsteilnehmenden könnte ein Gericht jedoch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bejahen, wenn die abgebildeten Personen nicht in die Nutzung durch KI eingewilligt haben.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Social-Media-Profile durch KI bei Meta einzulegen – es sei denn, Sie sind sich sicher, dass Sie keine fremden Inhalte gepostet haben oder diese vollständig entfernt wurden. Nur auf diese Weise können Sie rechtliche Unsicherheiten minimieren und sich vor möglichen Haftungsrisiken schützen.