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Datenschutz-Exzesse: Haftung von Beschäftigten und Unternehmen
Seit Inkrafttreten der DSGVO drohen Unternehmen bei Datenschutzverstößen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Geschädigte Personen haben zudem Anspruch auf Schadensersatz. Üblicherweise haftet das Unternehmen, doch in Fällen von einem „Exzess“ können auch Beschäftigte selbst zur Verantwortung gezogen werden. Was ist ein Exzess? Ein Exzess liegt vor, wenn Beschäftigte personenbezogene Daten in einer Weise verarbeiten, die nicht ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Beispielsweise, wenn sie betriebliche Daten für Read more…