Interne Hinweisgebermeldestelle einrichten, externe Meldung vermeiden
Zum Schutz der Hinweisgeber in Deutschland müssen Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle einrichten, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Von dem Gesetz betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben (§ 12 Abs. 2 HinSchG). Neben den internen Meldestellen der Unternehmen gibt es externe Meldestellen, insbesondere beim Bundesamt für Justiz. Seit dem Inkrafttreten des HinSchG sind nach Mitteilung einer Sprecherin des Justizministeriums von Anfang Juli bis zum Read more


