Im April 2022 legte das Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vor. Das HinSchG tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft. Wie das HinSchG dem Schutz von Whistleblowern dient und welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat bei der Einführung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber hat, wird auf den diesjährigen Hamburger Betriebsratstagen, am Dienstag, den 29. November 2022, 14 – 17 Uhr, im Lindner Park-Hotel Hagenbeck erörtert.
Die Referent:innen RA Alexander Hausner (Fachanwalt für Arbeitsrecht) von der multidisziplinären Kanzlei Roser Rechtsanwaltsgesellschaft und Jessica Stehn-Bäcker, Geschäftsführerin der Intelli Revolution GmbH, einem Anbieter für Hinweisgebersysteme berichten aus der beruflichen Praxis über die rechtskonforme Einführung und den Betrieb einer Meldestelle für Hinweisgeber unter Einbeziehung des Betriebsrates.
Während RA Alexander Hausner die rechtlichen Hintergründe zur Einbeziehung des Betriebsrats erklärt, liefert Jessica Stehn-Bäcker hilfreiche Einblicke in die Praxis als Ombudsfrau interner Meldestellen.
Modul 1 Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
- Unterrichtung des Betriebsrates bei der Einführung eines Hinweisgebersystems
- Einführung eines Hinweisgebersystems und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der personellen Besetzung der internen Meldestelle für Hinweisgeber – Einstellung / Versetzung
- Beteiligungsrechte im Rahmen vorbereitender Schulungsmaßnahmen
- Welcher Betriebsrat ist zuständig?
Wie bereits im vergangenen Jahr können alle Teilnehmer:innen an den Hamburger Betriebsratstagen entweder live vor Ort im Fachtagungshotel oder aber interaktiv via Online-Konferenz vom eigenen Rechner aus dabei sein.
Neu in diesem Jahr ist, dass online via ZOOM auch nur einzelne Module der Fachtagung gebucht werden können. Die Anmeldung für Modul 1 erfolgt unter Fachtagungen – Hamburger Betriebsratstage Modul 1 (bis-seminare.de).
Weiter zu: