Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter vorwiegend in Hamburg und Umgebung tätig.

Sie fragen sich, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen?

Sie fragen sich, ob auch Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten benennen muss? Für Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist nach europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) vorgeschrieben.

Dies ist auch der Fall, wenn sich Ihre geschäftliche Kerntätigkeit darauf konzentriert, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder Ihre geschäftliche Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht.

Kunden, Lieferanten und Dienstleister über Umgang personenbezogener Daten informieren

Die DSGVO lässt die Verarbeitung personenbezogener Daten deshalb nur dann zu, wenn diese rechtmäßig erfolgt. Zu Ihren Pflichten gehört es daher auch, Kunden, Lieferanten und Dienstleister darüber zu informieren, wie mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen umgegangen wird. Denn nur wer weiß, dass über ihn Daten verarbeitet werden und welche Rechte er hat, kann diese Rechte auch in Anspruch nehmen.

Hohe Bußgelder bei Datenschutzverstößen

Mögliche Datenschutzverstöße, wie zum Beispiel Pflichtenverletzungen bei der Auftragsverarbeitung, werden seit dem in Krafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 mit bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weitweiten Jahresumsatzes sanktioniert.

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Newsletter-Texte DSGVO

Monatlich zwei Newsletterbeiträge zu aktuellen und grundsätzlichen Datenschutzthemen zur Veröffentlichung oder zum Versand.

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DSGVO-Plakate

Damit sich Mitarbeiter*innen im Alltag datenschutzkonform verhalten, ist es wichtig, regelmäßig an die in den Schulungen vermittelten Regeln und Inhalte zu erinnern.

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Externer Datenschutzbeauftragter mit juristischem Hintergrund

Bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes entscheiden sich viele Verantwortliche gegen die Benennung eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragten, da Kosten und Aufwand für Aus- und Fortbildung hoch sind. Zudem genießen betriebliche Datenschutzbeauftragte Kündigungsschutz. Dies ist vielen ein Dorn im Auge. Auch die Haftung ist bei der Entscheidung zwischen einer internen und externen Lösung ausschlaggebend.

Profitieren auch Sie von der umfassenden Qualifikation unserer zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten mit juristischem Hintergrund und tiefgreifenden IT-Kenntnissen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Datenschutz und schützen Sie vor hohen Bußgeldern. Entscheiden Sie dabei selbst, ob Sie punktuell beraten werden oder uns als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen benennen möchten.


Persönliche Beratung

Ich berate Sie ganzheitlich zum Thema Datenschutz und bin Ihr Ansprechpartner für individuelle Lösungen.

Mag. jur. Jessica Stehn-Bäcker, CIPP/E
E-Mail js@www.intelli-revolution.de
Telefon +49 40 22861374


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