Eine wichtige Entscheidung für Unternehmen in Deutschland: Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 16. Dezember 2022 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind damit dazu verpflichtet bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzuführen. Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten müssen diese bereits drei Monate nach Inkrafttreten des HinschG vorhalten.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes soll ein angemessener Schutz für Personen geschaffen werden, die sogenannte „Whistleblower“ sind und Informationen über mögliche Verstöße zur Verfügung stellen. Whistleblower haben damit mehr Möglichkeiten, ihre Hinweise über verschiedene (anonyme) Kanäle zu übermitteln und sind besser vor möglichen Repressalien geschützt.
Zudem ermöglicht das neue Gesetz Unternehmen interne Strukturen zu schaffen, um Hinweise auf mögliche Verstöße oder andere unethische Handlungsweisen aufzunehmen und um diese bei Bedarf direkt weiter aufklären zu können. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen erfolgen muss und sämtliche Meldungen vertraulich behandelt werden. Eine Rückmeldung zu den Folgemaßnahmen muss an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten erfolgen. Das Hinweisgeberschutzgesetz zeigt deutlich, dass Handlungsweisen nicht toleriert werden, die gegensätzlich zu den ethischen Richtlinien stehen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag ein bedeutendes Zeichen gesetzt und somit mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Whistleblowing geschaffen. Für alle Unternehmen bedeutet dies eine Aufforderung dahingehend, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzuführen, um den neu gestellten Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ihr Engagement im Rahmen der Zivilgesellschaft unter Beweis zu stellen. Damit sind Unternehmen nun besser gerüstet, um auf etwaige Verstöße reagieren zu können – sowohl im Interesse ihrer Mitarbeitenden als auch des Unternehmens selbst.
Unternehmen können auch Dritte damit beauftragen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten und zu überwachen.
Intelli Revolution bietet ein Hinweisgebersystem mit Ombudsperson, das die Anonymität des Whistleblowers sicherstellt, Rückmeldefristen wahrt, die eingehenden Meldungen auf Plausibilität prüft und Vorschläge für das weitere investigative Vorgehen unterbreitet. So vermeiden Unternehmen schmerzhafte Bußgeldverfahren von bis zu einer Millionen Euro.