Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Damit ist die Einführung eines Hinweisgebersystem mit Ombudsperson (als Meldestellenbeauftragter) als interne Whistleblower Meldestelle für viele Unternehmen bald Pflicht. Das Gesetz schützt Hinweisgeber besser.
Direkt von den Regelungen betroffen sind Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende haben (§ 12 Abs. 2 HinSchG). Für Arbeitgeber ab 250 Beschäftigten gilt die Verpflichtung sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden sieht das Gesetz eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 vor.
Zu den Hauptaufgaben der internen Hinweisgeber Meldestelle gehören zum Beispiel die Einrichtung und der Betrieb von Meldekanälen sowie die Prüfung der eingegangenen Meldungen auf Plausibilität.
Die Übermittlung von Hinweisen soll nach dem HinSchG über die folgenden Meldewege erfolgen:
- Kanäle für Meldungen in mündlicher Form (Telefon, Sprachnachricht o.ä.) oder
- Kanäle für Meldungen in schriftlicher Form (Postanschrift, Mailadresse, Messenger o.ä.) und
- einer persönliche Zusammenkunft oder einer Videokonferenz mit einer für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person der internen Meldestelle innerhalb einer angemessenen Zeit.
Insbesondere um den letzten Punkt zu erfüllen, ist es erforderlich ein Hinweisgebersystem mit Ombudsperson einzuführen. Nur so stellen Unternehmen sicher, dass auch anonyme persönliche Treffen mit dem Whistleblower möglich sind.
Auch die Anforderung von Unternehmen nach Meldekanälen, welche die anonyme Kontaktaufnahme und anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen, wird durch den Einsatz einer Ombudsperson erfüllt.
Hinweisgebersystem mit Ombudsperson von Intelli Revolution
Intelli Revolution bietet Ihnen ein intelligentes Hinweisgebersystem mit Ombudsperson, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt.
Wir bieten dieses in zwei Varianten an:
- Hinweisgebersystem mit Ombudsperson oder
- Ombudsperson für bestehende Meldekanäle
Bei unserem Hinweisgebersystem mit Ombudsperson kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson über eine E-Mail-Adresse, einen Messenger (Signal, Threema) oder unsere Postanschrift. Zudem ist auf Wunsch des Hinweisgebers ein persönliches Treffen mit der Ombudsperson möglich – auf Wunsch auch via Videokonferenz.
Die Meldekanäle im Überblick
So funktioniert unser Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem ermöglicht dem Whistleblower die einfache und sichere Abgabe von Hinweisen über die o.g. Meldekanäle. Auch die Anonymität der hinweisgebenden Person wird dabei stets durch die Ombudsperson sichergestellt.
Sie haben sich bereits für eine Whistleblower-Lösung entschieden und benötigen noch eine Ombudsperson, um auch die Anonymität der hinweisgebenden Person zu gewährleisten? Dann entscheiden Sie sich für unser Paket Ombudsperson für bestehende Meldekanäle.
Unsere Preise
Mit der individuellen Sachverhaltsaufklärung der eingegangenen Hinweise können Sie uns gesondert beauftragen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.