Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Es schützt Personen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Für bestimmte Branchen und regulierte Unternehmen kann diese Verpflichtung unabhängig von der Beschäftigtenzahl bestehen.

Zu den Aufgaben einer internen Meldestelle gehören insbesondere der Betrieb geeigneter Meldekanäle, die Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen, die Kommunikation mit hinweisgebenden Personen, die Prüfung der Stichhaltigkeit einer Meldung sowie die Veranlassung geeigneter Folgemaßnahmen. Die hinweisgebende Person muss innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Eingangsbestätigung und eine Rückmeldung erhalten.

Interne Meldekanäle müssen Meldungen in Textform oder mündlich ermöglichen. Auf Wunsch der hinweisgebenden Person ist innerhalb einer angemessenen Zeit auch eine persönliche Zusammenkunft anzubieten. Anonym eingehende Meldungen sollten bearbeitet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung, Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen abgegeben werden können, besteht jedoch nicht.

Ein Hinweisgebersystem mit Ombudsperson verbindet geeignete technische Meldekanäle mit einer persönlichen und fachkundigen Ansprechperson. Eingehende Hinweise können dadurch vertraulich entgegengenommen, dokumentiert, sachlich geprüft und innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden.

Ermöglicht der eingesetzte Meldekanal anonyme Meldungen und eine anonyme Folgekommunikation, kann die Ombudsperson auch mit hinweisgebenden Personen kommunizieren, ohne deren Identität zu kennen.

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson von Intelli Revolution

Intelli Revolution unterstützt Unternehmen beim Betrieb eines Hinweisgebersystems mit Ombudsperson, das auf die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ausgerichtet ist und die Bedürfnisse der am Prozess Beteiligten berücksichtigt.

Wir bieten dieses in zwei Varianten an:

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson

Bei unserem Hinweisgebersystem mit Ombudsperson kommunizieren hinweisgebende Person und Ombudsperson über eine E-Mail-Adresse, Messenger, insbesondere Signal oder Threema, unsere Postanschrift oder ein verschlüsseltes Kontaktformular. Zudem ist auf Wunsch der hinweisgebenden Person ein persönliches Treffen mit der Ombudsperson möglich, auf Wunsch auch per Videokonferenz.

Ombudsperson für bestehende Meldekanäle

Dieser Service eignet sich für Unternehmen, die bereits eigene Meldekanäle eingerichtet haben und diese durch eine externe Ombudsperson betreuen lassen möchten.

Intelli Revolution übernimmt dabei das Monitoring der bestehenden Meldekanäle, die Fristenkontrolle, die Kommunikation mit hinweisgebenden Personen und die fachliche Einordnung eingehender Hinweise. Der Zugriff auf die bestehenden Meldekanäle wird individuell mit dem Unternehmen abgestimmt.sönliches Treffen mit der Ombudsperson möglich – auf Wunsch auch via Videokonferenz.

Die Meldekanäle im Überblick

E-Mail
Threema
Signal
Brief
Treffen
Video-Konferenz

So funktioniert unser Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht hinweisgebenden Personen die einfache und sichere Abgabe von Hinweisen über die genannten Meldekanäle. Die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen wird durch geeignete Meldekanäle und die Ombudsperson geschützt. Anonyme Meldungen können über die eingerichteten Meldekanäle bearbeitet werden.

Sie haben bereits Meldekanäle eingerichtet und benötigen eine externe Ombudsperson zur Betreuung Ihrer Meldestelle? Dann entscheiden Sie sich für unser Paket Ombudsperson für bestehende Meldekanäle.

Unsere Preise

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: sofort verfügbar
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Hinweisgebersystem (www.hinweisgebermeldestelle.de):
E-Mail-Adresse, Messenger (Signal, Threema), Postanschrift, verschlüsseltes Kontaktformular
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Monitoring der Kanäle durch eine Ombudsperson
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Gut zu wissen: Die standardmäßige Bearbeitung des eingegangen Hinweises durch die Ombudsperson ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Erst wenn die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen tiefer in den Sachverhalt einsteigt oder persönlich (digital oder analog) mit dem Hinweisgeber spricht, berechnen wir 100 €/h - und das minutengenau und transparent.
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Ombudsperson für bestehende Meldekanäle
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: derzeit ca. 2 Werktage
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Stundenbasierte Abrechnung der Ombudsperson: 100 €/h (monatliche Abrechnung):
Monitoring Ihrer bestehenden Meldekanäle durch eine Ombudsperson
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen
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Mit der individuellen Sachverhaltsaufklärung der eingegangenen Hinweise können Sie uns gesondert beauftragen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.