Unternehmen verpflichtet Whistleblower Meldestelle einzuführen

Unternehmen in Deutschland müssen eine interne Whistleblower Meldestelle einführen, um den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Hierfür legte die Bundesregierung im April 2022 einen Entwurf für ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) vor. Das HinSchG tritt voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft.

Direkt betroffen von den Regelungen sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 Abs. 2 HinSchG-E). Während Arbeitgeber ab 250 Mitarbeitenden verpflichtet sind, eine Whistleblower Meldestelle sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes einzuführen, gilt für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten nach § 42 HinSchG-E eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.

Identitätsschutz für Whistleblower

Das HinSchG-E gilt insbesondere dem Schutz der Identität des Whistleblowers. So darf nur der Ombudsperson der Whistleblower Meldestelle, welche die Meldung bearbeitet, die Identität des Hinweisgebers bekannt sein. Verboten sind dagegen Strafsanktionen, wie Versagungen von Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen

Wird dagegen verstoßen und entsteht dem Whistleblower ein Schaden, ist dieser zu ersetzen. Schadenersatzpflicht besteht ebenso für Whistleblower bei vorsätzlicher oder grober Falschmeldung.

Bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bestraft werden.

Welche Bußgelder sind vorgesehen?

Mit Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000 Euro muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt.

Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro hat zu erwarten, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer verbotene Repressalien ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.

Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung für alle Beschäftigten zugänglichen Whistleblower Meldestelle drohen Bußgelder von bis zu 1 Million Euro.

Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche betroffener Whistleblower.

Ist die Geschäftsführung untätig, ist auch eine persönliche Inpflichtnahme durch die staatlichen Stellen nicht ausgeschlossen.

Für die Einrichtung und den Betrieb einer internen Whistleblower Meldestelle dürfen auch Dritte beauftragt werden (§ 12 Abs. 1 HinSchG-E). Bei Konzernen genügt eine Whistleblower Meldestelle für das gesamte Unternehmen.

Whistleblower Meldestelle von Intelli Revolution

Intelli Revolution bietet eine interne Meldestelle für Whistleblower, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle erfüllt.

Wir bieten unsere Meldestelle in zwei Varianten an:

Beim Basis-Paket kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson über eine firmenindividuelle E-Mail-Adresse (unternehmensname@hinweisgebermeldestelle.de), eine Sammel-Mobil-Nummer für Messenger (Text- und Sprachnachrichten) oder unsere Postanschrift.

Beim Komfort-Paket buchen Sie ein digitales Hinweisgebermeldesystem und bieten dem Hinweisgebenden die Option, über eine Webseite, einem E-Mail-Kanal und eine digitale Whistleblower-Telefon-Hotline (VoiceBot) Hinweise an die Ombudsperson zu übermitteln.

Ersteinschätzung durch Ombudsperson

Alle eingehenden Meldungen über unsere Whistleblower Meldestelle überwacht eine Ombudsperson 24/365. Auf dieser Basis erfolgt eine Ersteinschätzung an den Arbeitgeber und eine Bestätigung über den Meldungseingang an den Whistleblower innerhalb der gesetzlichen Frist.

Als Unternehmen entscheiden Sie selbst, wie die weitere Vorgehensweise aussieht und wer die Investigation durchführen soll. Auf Wunsch bieten wir auch hier kompetente Unterstützung aus unserem Netzwerk von Rechtsanwält:innen, IT-Experten und Steuerberater:innen.

Wie unterscheidet sich unsere Whistleblower Meldestelle von anderen Anbietern?

Die Mehrheit der Anbieter stellt lediglich ein System zur Übermittlung von Hinweisen der Whistleblower bereit. Eine inhaltliche Filterung oder gar Plausibilitätsprüfung findet in der Regel jedoch nicht statt. Mit unserer Whistleblower Meldestelle schaffen wir dagegen einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Whistleblower. Zudem ermöglicht sie eine fachgerechte Bearbeitungen eingehenden Hinweise.

Jede Meldung wird 24/365 von Jurist:innen gesichtet und ausgewertet. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir den Entscheidern Handlungsempfehlungen. Unsere Meldestelle ist für jede Unternehmensgröße geeignet und kann mühelos in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden.

Die Vorteile des Portals auf einen Blick:

Sie möchten mit uns gemeinsam die EU-Whistleblower-Richtline umsetzen? Dann entscheiden Sie sich für eine unserer Whistleblower-Lösungen.

Zwei Pakete zur Auswahl

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: sofort verfügbar
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Hinweisgebersystem (www.hinweisgebermeldestelle.de):
E-Mail-Adresse, Messenger (Signal, Threema), Postanschrift, verschlüsseltes Kontaktformular
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Monitoring der Kanäle durch eine Ombudsperson
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Gut zu wissen: Die standardmäßige Bearbeitung des eingegangen Hinweises durch die Ombudsperson ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Erst wenn die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen tiefer in den Sachverhalt einsteigt oder persönlich (digital oder analog) mit dem Hinweisgeber spricht, berechnen wir 100 €/h - und das minutengenau und transparent.
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Ombudsperson für bestehende Meldekanäle
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: derzeit ca. 2 Werktage
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Stundenbasierte Abrechnung der Ombudsperson: 100 €/h (monatliche Abrechnung):
Monitoring Ihrer bestehenden Meldekanäle durch eine Ombudsperson
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen
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