Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG sofort eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023.

Schaut man in den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes, so fällt auf, dass den Unternehmen eine gewisse finanzielle Last auferlegt wird:

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die einmalige Einrichtung einer internen Meldestelle die deutsche Wirtschaft etwa 190 Millionen Euro kosten werde. Für mittlere Unternehmen bedeute das bis zu 12.500 Euro pro Meldestelle, während große Unternehmen sogar den doppelten Betrag investieren müssten. Laut Schätzungen der Bundesregierung belaufen sich die jährlichen Personalkosten und Sachaufwendungen auf bis zu 5.800 Euro. Hierin sind Kosten für Schulungen und Fortbildung der Beschäftigen in Höhe von 1.390 Euro enthalten.

Hier setzt das Angebot von dem Hamburger Compliance-Experten Intelli Revolution an. Das Hinweisgebersystem ist einfach zu implementieren und kostengünstig zu buchen. Die monatliche Grundgebühr beläuft sich auf 49 Euro, hinzu kommt eine Einrichtungsgebühr von 79 Euro.

Inkludiert sind verschiedene Meldekanäle, über die sich der Hinweisgeber melden kann. Betreut werden die Kanäle 24/7 durch Ombudspersonen mit juristischem Background. Die fristgerechte Bearbeitung und Rückmeldung an den Hinweisgeber ist hierdurch gesichert.

Jeder Hinweis wird von den Ombudspersonen auf Plausibilität geprüft. Erst ab diesem Zeitpunkt der Bearbeitung wird ein Stundensatz von 100 € berechnet. Das betreute Unternehmen erhält nach Abschluss der Prüfung einen vertraulichen Bericht mit Aufbereitung des Sachverhalts und Handlungsempfehlung.