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Die Zeit drängt – Hinweisgebermeldestelle im Unternehmen einrichten
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen nach den Vorgaben des HinSchG sofort eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen, die mindestens 50 Personen beschäftigen, haben hierfür länger Zeit, nämlich bis zum 17. Dezember 2023. Schaut man in den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes, so fällt Read more…