Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten und betreiben müssen, an die sich Whistleblower mit Informationen über Verstöße wenden können. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Identität des Hinweisgebers, um diesen vor möglichen Repressalien zu schützen.
Unser Vortrag im Rahmen des Digitaltags richtet sich an alle Unternehmen in Deutschland mit mindestens 50 Mitarbeitenden, die vor der Frage stehen, wie eine interne Hinweisgebermeldestelle digital und rechtskonform umgesetzt und betrieben werden kann.
16.06.2023, 11:00 bis 12:00 Uhr
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