ChatGPT schreibt den ersten Entwurf für den Newsletter, Copilot unterstützt bei der Formulierung von E-Mails, ein Bildgenerator erstellt Motive für Social Media und der Chatbot beantwortet Kundenanfragen auf der Webseite.
Künstliche Intelligenz gehört mittlerweile für viele Unternehmen zum Arbeitsalltag. Gleichzeitig sorgt die europäische KI-Verordnung (AI Act) für neue Regeln. Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten, die viele Unternehmen betreffen können.
Die Frage, die wir derzeit am häufigsten hören:
Müssen künftig alle Inhalte gekennzeichnet werden, die mit KI erstellt wurden?
Die kurze Antwort lautet: Nein.
Die längere Antwort ist etwas differenzierter.
Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden.
Viele Beschäftigte nutzen KI heute unterstützend Arbeitsalltag. Ein Marketingmitarbeiter lässt sich Ideen für einen Social-Media-Beitrag liefern, eine Kollegin erstellt mit ChatGPT einen ersten Newsletter-Entwurf oder ein Vertriebsteam nutzt KI zur Strukturierung von Texten.
In solchen Fällen übernimmt am Ende ein Mensch die Prüfung, Anpassung und Freigabe der Inhalte.
Und genau hier liegt ein wichtiger Unterschied: Die bloße Nutzung von KI führt nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.
Wer KI lediglich als Werkzeug nutzt und die Ergebnisse anschließend prüft, bearbeitet und verantwortet, muss nun nicht plötzlich jeden Text mit einem Hinweis versehen.
Wo Unternehmen genauer hinschauen sollten
Besonders relevant werden die neuen Vorgaben aber dort, wo für andere Personen nicht ohne Weiteres erkennbar ist, dass KI im Spiel war.
Das betrifft vor allem bestimmte Arten von Inhalten und Anwendungen.
KI-Bilder, Videos und Sprachaufnahmen
Immer häufiger werden Bilder oder Videos eingesetzt, die vollständig durch KI erstellt wurden. Häufig sind diese Inhalte inzwischen so realistisch, dass sie kaum noch von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind.
Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb bei Darstellungen geboten, die wie echte Personen, echte Orte oder tatsächliche Ereignisse wirken.
Beispiele können sein:
- KI-generierte Mitarbeiterfotos auf einer Karriereseite
- Werbebilder mit künstlich erzeugten Personen
- KI-generierte Videos für Marketingkampagnen
- künstlich erzeugte Sprachaufnahmen
Hier sollte vor der Veröffentlichung geprüft werden, ob ein entsprechender Hinweis erforderlich ist.
Chatbots und digitale Assistenten
Auch bei Chatbots und anderen KI-gestützten Dialogsystemen spielt Transparenz eine wichtige Rolle.
Wer mit einem Chatbot kommuniziert, darf erkennen können, dass die Antworten von einem KI-System und nicht von einem Menschen stammen.
Für viele Unternehmen dürfte dies vergleichsweise einfach umzusetzen sein, etwa durch einen kurzen Hinweis zu Beginn des Chats.
KI-generierte Texte
Bei Texten ist die Situation für Unternehmen meist entspannter.
Wird ein KI-generierter Entwurf von Beschäftigten geprüft, überarbeitet und freigegeben, besteht in vielen typischen Anwendungsfällen regelmäßig keine gesonderte Kennzeichnungspflicht.
Das betrifft beispielsweise:
- Blogbeiträge
- Newsletter
- Social-Media-Beiträge
- Produktbeschreibungen
- interne Kommunikation
Entscheidend ist, dass eine menschliche Kontrolle stattfindet und die Verantwortung für die Veröffentlichung beim Unternehmen bleibt.
Was bedeutet das konkret für die Praxis?
Ein paar typische Beispiele:
LinkedIn-Beitrag mit ChatGPT
Eine Mitarbeiterin erstellt mit ChatGPT einen ersten Entwurf für einen Beitrag, passt den Text an und veröffentlicht ihn anschließend.
In diesem Fall wird regelmäßig keine besondere Kennzeichnung erforderlich sein.
Newsletter mit KI-Unterstützung
Die KI erstellt einen Rohentwurf, der anschließend fachlich geprüft und freigegeben wird.
Auch hier wird in der Regel keine Kennzeichnung notwendig sein.
KI-generiertes Werbebild
Ein Unternehmen verwendet ein Bild einer scheinbar echten Person, die tatsächlich nie existiert hat.
Hier sollte geprüft werden, ob ein Hinweis auf die KI-Erstellung sinnvoll oder erforderlich ist.
Chatbot auf der Unternehmenswebseite
Besucher sollten erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
Warum Unternehmen sich schon jetzt mit dem Thema beschäftigen sollten
Auch wenn die neuen Regelungen erst ab August 2026 vollständig anwendbar sind, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Viele Unternehmen wissen heute gar nicht genau,
- welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden
- welche Inhalte bereits mit KI erstellt werden
- wer die Freigabe solcher Inhalte verantwortet
- ob interne Vorgaben zur Nutzung von KI existieren
Genau hier entstehen häufig die eigentlichen Risiken.
Unsere Empfehlung
Unternehmen sollten den Einsatz von KI nicht nur unter technischen Gesichtspunkten betrachten.
Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, transparente Prozesse und die Frage, wie KI-generierte Inhalte nach außen verwendet werden.
Wer bereits heute einen Überblick über eingesetzte KI-Systeme schafft und einfache Freigabeprozesse definiert, wird die kommenden Anforderungen in der Regel ohne größeren Aufwand umsetzen können.
Fazit
Die neuen Transparenzpflichten bedeuten nicht, dass künftig jeder mit ChatGPT erstellte Text oder jedes KI-unterstützte Dokument gekennzeichnet werden muss.
Für viele alltägliche Anwendungen ändert sich wenig.
Dennoch sollten Unternehmen prüfen, wo KI sichtbar nach außen eingesetzt wird – insbesondere bei Chatbots sowie bei realistisch wirkenden Bildern, Videos oder Sprachaufnahmen.
Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, schafft Rechtssicherheit und vermeidet späteren Anpassungsdruck.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von den neuen Transparenzpflichten betroffen ist?
Wir unterstützen Sie bei der datenschutz- und compliance-konformen Einführung von KI-Systemen sowie bei der Bewertung von Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung.