Der Datenschutzbeauftrage übernimmt im Unternehmen regelmäßig folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterrichtung: Datenschutzbeauftragte beraten und schulen die Unternehmensleitung und die Beschäftigten in sämtlichen Fragen des Datenschutzes.
  • Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften: Datenschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung von gesetzlichen Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO, dem BDSG und anderen Gesetzen im Unternehmen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Der Datenschutzbeauftragte berät den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, insbesondere wenn Verarbeitungstätigkeiten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen können.
  • Unterstützung bei Datenpannen: Der DSB unterstützt bei der Analyse und Behebung von Datenschutzverletzungen sowie der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Betroffenen. 
  • Kontakt mit Datenschutzbehörden: Datenschutzbeauftragte dienen als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden, insbesondere bei Fragen zu Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzprüfungen.
  • Dokumentation: Der Datenschutzbeauftrage kann bei der Erstellung und Pflege der datenschutzrechtlichen Dokumentation unterstützen und prüft diese.
  • Zusammenarbeit mit internen Stakeholdern: Der DSB arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen zusammen, um sicherzustellen, dass Datenschutzbelange in allen Geschäftsprozessen berücksichtigt werden.
  • Ansprechpartner für betroffene Personen: Datenschutzbeauftragte sind Ansprechpartner für betroffene Personen, die Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben.
  • Risikobewertung: Datenschutzbeauftragte können gemeinsam mit dem Verantwortlichen Datenschutzrisikobewertungen durchführen, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen.