Das Verarbeitungsverzeichnis

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung wurden für Unternehmen besondere Dokumentations- und Rechenschaftspflichten eingeführt. Demnach muss nach Art. 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erstellt werden, sobald es im Unternehmen zu einer Verarbeitung personenbezogenen Daten kommt. Durch die Dokumentation der Verarbeitungsprozesse kann eine höhere Transparenz sowie ein Bewusstsein für Verarbeitungsvorgänge geschaffen Read more…