Am 2. Juli 2023 tritt das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft. Damit hat Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie mit einiger Verspätung umgesetzt. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen somit bis 2. Juli eine interne Hinweisgeberstelle einrichten.

Ziel des Gesetzes ist es, Verstöße gegen EU-Recht aufzudecken. Zudem deckt es Bereiche wie Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Umweltverschmutzung ab. Es bietet Schutz für Whistleblower, die in gutem Glauben handeln. Repressalien wie Kündigung oder Disziplinarmaßnahmen gegen den Hinweisgeber werden durch das Gesetz verboten.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen bis 2. Juli 2023 Hinweisgeberstelle einrichten

Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden sind ab dem Stichtag 2. Juli 2023 verpflichtet, die Anforderungen des HinSchG umzusetzen: Es sind Hinweisgeberstellen in Unternehmen und Behörden einzurichten, an die sich Whistleblower wenden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Unternehmen und Behörden ab 50 Beschäftigten haben noch Zeit bis zum 17. Dezember 2023.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht zudem die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat daher eine externe Meldestelle eingerichtet. Diese wird ab dem 2. Juli 2023 erreichbar sein.

Nach Art. 7 Abs. 1 HinSchG sollten Personen in den Fällen, in denen unternehmensintern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und diese Personen keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Sollte ein Unternehmen keine entsprechende Hinweisgeberstelle eingerichtet haben, darf der Hinweisgeber sich direkt an die externe Meldestelle des Bundes wenden. Zudem ist die Nicht-Einrichtung der Hinweisgeberstelle bußgeldbewehrt, wenngleich diese Bußgeldandrohung erst ab Dezember 2023 greift.

Unternehmen sind daher gut beraten, schnellstmöglich eine interne Hinweisgeberstelle einzurichten. Hiermit kann auch ein externer Dienstleister beauftragt werden, der zudem die vertrauliche und professionelle Bearbeitung sichert. Diese Ombudsperson übernimmt die Einrichtung und/oder den Betrieb der internen Hinweisgeberstelle.

Intelligente Meldestelle von Intelli Revolution

Der Hamburger Compliance-Dienstleister Intelli Revolution hat sich auf die auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes spezialisiert. Eingehende Hinweise werden rund um die Uhr von Juristen überwacht und bearbeitet. Betreuten Unternehmen wird nach Abschluss der Plausibilitätsprüfung ein vertraulicher Bericht mit Handlungsempfehlung übergeben. Sofern das Unternehmen oder die Behörde sich entscheidet, den Vorgang weiter zu untersuchen, steht Intelli Revolution auch hier mit seinem Netzwerk zur Verfügung.

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Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Gut zu wissen: Die standardmäßige Bearbeitung des eingegangen Hinweises durch die Ombudsperson ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Erst wenn die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen tiefer in den Sachverhalt einsteigt oder persönlich (digital oder analog) mit dem Hinweisgeber spricht, berechnen wir 100 €/h - und das minutengenau und transparent.
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